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Alle Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme eines Angebotes bzw. einer Mitteilung über das betreffende Objekt.

§ 1

Die Angebote erfolgen aufgrund der vom Verkäufer an Daniel Decker Immobilien ( DDI ) erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird von DDI nicht übernommen. Der Käufer bzw. der Mieter ist deshalb selbst verpflichtet, diese Angaben vor Vertragsabschluss selbst nochmal zu prüfen. Es kann ebenso keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig vermietet bzw. verkauft wird. Schadensersatzansprüche gegen DDI sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt 3 Monate und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

§ 2

Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung von DDI an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Angebotsempfänger hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den vom Makler nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Angebotsempfänger die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. DDI ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 3

Mein Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund meines Nachweises bzw. meiner Vermittlung bzgl. des von mir benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist.  Beim Verkauf einer Immobilie beträgt die Provision zwischen 3,57 % und 4,76 % inkl. Mwst, zahlbar vom Käufer und Verkäufer. Oder es wird eine feste Provision vereinbart. Bei gewerblicher Vermietung berechne ich zwischen 2,38 und 3,57 Monatskaltmieten inkl. Mwst, zahlbar vom Mieter und /  oder Vermieter. Bei Wohnungsvermietung beträgt die Vermittlergebühr  2,38 Monatsmieten, inkl. Mwst zahlbar vom Vermieter.  Mein Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.) sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinem Gebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. dem Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt. Der Provisionsanspruch ist auch dann gültig, wenn der Maklervertrag bereits abgelaufen ist, die aktive Vermittlung ( z.B. Besichtigung des Objektes ) aber während des Laufzeit statt fand. Diese Regelung gilt für 24 Monate ab dem Tag der ersten Besichtigung mit dem Makler.

§ 4

Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, mir dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen mit Angabe der Informationsquelle schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet. Auch wenn sich Vermieter / Verkäufer und Mieter / Käufer kennen sollten, wird die Provision trotzdem fällig.

§ 5

Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von i.H.v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 6

DDI ist berechtigt beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist mir daher rechtzeitig mitzuteilen. Ich habe des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/ oder der Vertragsabschluss ohne meine Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

§ 7

Gerichtsstand aller Forderungen ist das AG in 35745 Herborn

§ 8

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die neuesten gesetzlichen Vorschriften.

Zwischenverkauf / Zwischenvermietung und Druckfehler vorbehalten.

Daniel Decker Immobilien ( DDI ), vertreten durch Cornelius Daniel Decker, Georgstraße 7 in 35745 Herborn

Gewerbe angemeldete bei: Stadt Herborn Maklerschein nach § 34c wurde erteilt durch: Lahn-Dill-Kreis in Wetzlar

Finanzamt Dillenburg – Steuernummer: 009 811 30 388 Umsatzsteuer Ident-Nr: DE251922685

Mobil: 0172 – 359 24 81